Vorratsdatenspeicherung ist in Kraft

Zum 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten: Die Verbindungsdaten für Festnetz-, Handy- und SMS-Kommunikation müssen sechs Monate lang für Polizeizwecke gespeichert werden, die Internetverbindungsdaten sollen ab 2009 folgen – allerdings darf man auch gespannt sein, was die gleich nach der Verkündung des Gesetzes eingereichte Verfassungsklage der Kritiker dieser Datenspeicherung für […]