Ãœber die Verabschiedung des Leistungschutzrechtes im Bundestag habe ich gestern mit den Kollegen von NDR Info und mit der Tageswebschau gesprochen. Meine Prognose ist ja, dass mit der jetzigen Formulierung Snippets entgegen der Verleger-Interpretation als erlaubt gelten müssen. Der normale Internetnutzer wird vom Leistungsschutzrecht nur indirekt betroffen sein – falls es nicht doch noch zwischen Bundesrat und Inkrafttreten oder aufgrund der fehlenden EU-Notifikation versandet. Auch eine Einigung zwischen Google und Verlegerverbänden ist weiter nicht ausgeschlossen.