Für ZAPP habe ich mich gefragt, wie das dem „Verwendungsverbot“ für Daten von Journalisten und anderen Berufsgeheimnisträgern bei der Neuaflage der Vorratsdatenspeicherung funktionieren soll – und habe gestaunt, wie geharnischt die Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff zum Gesetztentwurf der Großen Koalition ausgefallen ist.
Ist aufgrund einer nicht rechtzeitig erkannten Zuordnung eines erfassten Metadatums die Kommunikation von oder mit einem Berufsgeheimnisträger erst einmal in das Verfahren oder in die Akten eingeflossen, bietet die Strafprozessordnung nur wenig Schutz.