Vorratsdatenspeicherung ist in Kraft

Zum 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten: Die Verbindungsdaten für Festnetz-, Handy- und SMS-Kommunikation müssen sechs Monate lang für Polizeizwecke gespeichert werden, die Internetverbindungsdaten sollen ab 2009 folgen – allerdings darf man auch gespannt sein, was die gleich nach der Verkündung des Gesetzes eingereichte Verfassungsklage der Kritiker dieser Datenspeicherung für Folgen hat.

Aus aktuellem Anlass deshalb noch mal der Hinweis: Die Geschichte der Auseinandersetzung um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und die Standpunkte der Befürworter und Gegner werden in unserem Film „Alltag Ãœberwachung“ dargestellt – die entsprechende Episode lässt sich als Teil eines Video-Dossiers bei tagesschau.de online ansehen (alle vier Teile und Download-Möglichkeit hier).

Video-Trailer zum Dokumentarfilm „Alltag Ãœberwachung“, Länge: 4:07 Min., ca. 15 MB. Vielen Dank an Juho „Blamstrain“ Hietala für die Musik.