„Der Geist der Urteile ist nicht ausreichend berücksichtigt“

Das BKA-Gesetz wird heute im Bundesrat behandelt und möglicherweise an den Vermittlungsausschuss überwiesen: Mit einigen im Paket mit anderen Gesetzen dort in einer Nachtsitzung ausgehandelten Änderungen sei es aber nicht getan, meint Hansjörg Geiger, früher Verfassungsschutzpräsident, BND-Chef und Staatssekretär im Justizministerium. Das Gesetz weise zu große Unschärfen auf – und der Geist der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Balance von Freiheit und Sicherheit werde nicht ausreichend berücksichtigt (Interview bei tagesschau.de).

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