Meine Beschwerde gegen Bild.de

Schreiben des Deutschen Presserats (Foto: Fiete Stegers)

„Der Beschwerdeausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass BILD mit der Online-Berichterstattung unter der Ãœberschrift „Galerie der Schande“ gegen die in Ziffer 1 des Pressekodex festgeschriebene Wahrung der Menschenrechte verstoßen hat.“ Worum es ging und warum ist die Sache noch nicht zuende ist, steht bei onlinejournalismus.de.

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