„Der Beschwerdeausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass BILD mit der Online-Berichterstattung unter der Ãœberschrift „Galerie der Schande“ gegen die in Ziffer 1 des Pressekodex festgeschriebene Wahrung der Menschenrechte verstoßen hat.“ Worum es ging und warum ist die Sache noch nicht zuende ist, steht bei onlinejournalismus.de.