Verfassungsgericht prüft Kennzeichen-Scan

Beim Bundesverfassungsgericht ist heute mündlicher Termin für die Verfassungsbeschwerde gegen die automatische Kennzeicherfassung durch die Polizei in Hessen und Schleswig-Holstein (mein Vorbericht bei tagesschau.de).

Die Kläger sehen darin ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Sehr schön, wie die drei in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts beschrieben werden:

Die Beschwerdeführer sind eingetragene Halter ihrer Kraftfahrzeuge, mit denen sie regelmäßig auf öffentlichen Straßen in dem jeweiligen Bundesland unterwegs sind.